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EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. Auftragsbestätigung ist mit Preis – und Lieferzeitangaben an den Besteller zu richten.
Der Besteller behält sich den jederzeitigen Widerruf des erteilten Auftrags vor, falls nicht innerhalb 14 Tagen nach Eingang bei dem Lieferer die Übernahme des Auftrags schriftlich unter ausdrücklicher Bestätigung von Preis und Lieferzeit erklärt ist. Der Besteller ist an etwa abweichende Preise, Termine oder Fertigungsdaten nicht gebunden, wenn er sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Bedingungen des Lieferers erkennt der Besteller nur insoweit an, als sie mit seinen Vorschriften übereinstimmen und von ihm schriftlich bestätigt worden sind.

Änderungen und Ergänzungen der Bestellung sind nur gültig, wenn Sie vom Besteller schriftlich bestätigt sind.

2. Lieferfrist. Die bestellten Waren müssen an den vorgeschriebenen Liefertagen bei der angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Terminverschiebungen nach Auftragsannahme zu erwarten sind, ist unverzüglich die Entscheidung des Bestellers über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. Gehen Ausfallmuster oder Lieferungen zum gesetzten Termin nicht bei der angegebenen Empfangsstelle ein, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl ohne weiteres und ohne Entschädigung ganz oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung und Versand sind frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Lieferers an die vom Besteller angeführte Empfangsstelle auszuführen.

Wenn eine Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferers vereinbart ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern, soweit vom Besteller nicht ausdrücklich eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben wird. Rollgelder am Empfangsort werden nicht bezahlt. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Lieferer zu tragen.

4. Verpackung ist, soweit sich der vereinbarte Preis nicht „einschließlich Verpackung“ versteht, zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Bei Rücksendungen sind mindestens 2/3 des berechneten Wertes gutzuschreiben. Die Berechnung von Pfandgeldern für Verpackung erkennt der Besteller nicht an. Alle durch unsachgemäße Verpackung entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Lieferers.

5. Rechnungen, bei denen die vollständigen Zeichen und Nummern der Bestellung fehlen, gelten bis zur Klarstellung durch den Lieferer als nicht erteilt. Das gleiche gilt sinngemäß für Lieferscheine und Versandanzeigen.

6. Zahlung erfolgt nach vollständigem Eingang der Ware oder vollständiger Leistung und nach Eingang der Rechnung und zwar nach Wahl des Bestellers.

Rechnungseingang vom 01. – 15.
Zahlung am letzten desselben Monats
Rechnungseingang vom 16. – letzten des Monats
Zahlung am 15. des folgenden Monats
mit 3 % Skonto
oder 90 Tage netto

Der Besteller behält sich vor, in Wechseln zu zahlen.

 

7. Mängelrüge und Ersatz. Vorschriften des Bestellers über Maße, Güte, Ausführungsform usw. sind genau einzuhalten.

Ausfallmuster, Lieferungen und Leistungen, die den gegebenen Vorschriften und Vereinbarungen nicht entsprechen, berechtigen den Besteller – auch wenn die Prüfung sich auf Stichproben beschränkt hat – ohne weiteres nach seiner Wahl entweder vom Vertrage ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder nach eigenem Ermessen etwaige Nacharbeiten auf Kosten des Lieferers selbst vorzunehmen oder neue Lieferung oder Nacharbeitung zu beanspruchen. Fehler, die erst bei der Be- oder Verarbeitung oder bei Ingebrauchnahme bemerkt werden, berechtigen den Besteller, auch die nutzlos aufgewendeten Kosten zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, 14 Tage nach Absendung der Mängelrüge die Ware an die Anschrift des Lieferers auf dessen Kosten und Gefahr zurückzusenden, falls bis dahin keine anderweitige Versandanschrift bekannt gegeben ist.

8. Weitervergebung der Aufträge an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Bestellers unzulässig und berechtigt den Besteller, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen.

9. Materialbestellungen bleiben – auch wenn sie berechnet werden – Eigentum des Besteller und sind als solche getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Ihre Verwendung ist nur für die Aufträge des Bestellers zulässig. Bei Wertminderung oder Verlust ist vom Lieferer Ersatz zu leisten.

Verarbeitung oder Umbildung des Materials erfolgt für den Besteller. Dieser wird unmittelbar Eigentümer der neuen oder umgebildeten Sache. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen rechtlich nicht möglich sein, so sind sich Besteller und Lieferer darüber einig, dass der Besteller sofort mit Beendigung der Herstellung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Lieferer verwahrt die neue Sache für den Besteller mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10. Muster, Zeichnungen, Normblätter, Druckvorlagen, Lehren, Modelle, Profile, Werkzeuge, Pressformen und dergl. dürfen ebenso wie danach hergestellte Waren ohne schriftliche Einwilligung des Bestellers weder an Dritte weitergegeben noch für diese oder zu Reklamezwecken oder für eigene Zwecke des Lieferers benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Sie müssen, soweit nicht anders vereinbart ist, spätestens mit der Restlieferung in brauchbarem Zustand an den Besteller zurückgesandt werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz und berechtigen den Besteller, ohne weiteres und ohne Entschädigung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die vom Besteller zur Ausführung des Auftrags beigestellten Lehren sind lediglich Kontroll-Lehren; Arbeitslehren hat der Lieferer selbst anzufertigen. Werkzeuge, Formen und dergl. die ganz oder zum Teil auf Kosten des Bestellers angefertigt sind, gehen mit der Herstellung in das Eigentum des Bestellers über. Sie werden vom Lieferer sorgfältig verwahrt, instand gehalten oder erneuert, so dass sie jederzeit benutzbar sind. Bei Fertigungsschwierigkeiten des Lieferers ist der Besteller berechtigt, die kostenlose Überlassung der von ihm ganz oder teilweise bezahlten Formen und dergleichen zu verlangen.

11. Versicherungskosten werden vom Besteller nicht übernommen.

12. Forderungsabtretung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

13. Gerichtsstand ist Mülheim-Ruhr